Regelwerk echoray on 07 Jun 2012 12:29 pm
Regelwerksänderungen zum kleinen Planwechsel 2012 – DB Netz muss per Ausnahmegenehmigung berichtigen
Zur Halbzeit des Fahrplans 2012 werden ab 10.6.12 u.a. in der Ril 408 die Grundlagen für den zukünftigen Regelbetrieb von ETCS gelegt. Auch an die PZB-Vorschriften 483 ist man rangegangen und hat zum Beispiel einige alte Zöpfe beseitigt, die Fahrzeuganlagen vom Typ I 54 und I 60 ohne Rechnerkern betrafen. Der Einsatz dieser Fahrzeuganlagen war auf dem DB-Netz ohnehin schon lange verboten. Weiterhin darf man sich jetzt ganz offiziell freidrücken, auch wenn noch ein 1000-Hz-Magnet in 550 m zu erwarten ist. Das kann den Betrieb an manchen Stellen minimal beschleunigen. Rein technisch möglich war das Freidrücken in solchen Situationen sowieso schon immer, die Anlage bestrafte es anders als am 500-Hz-Magneten nicht mit einer Zwangsbremsung. Der Abteilung „wir feilen so lange am Regelwerk, bis auch der dümmste anzunehmende Tf versteht was wir meinen“ scheint die Streichung des Passus zum Piepton der Befehlstaste „als Rücknahmeaufforderung“ geschuldet zu sein.
Die Auflegung der neuen Vorschriften ist redaktionell leider an mehreren Stellen verunglückt. Für landesweite Verwirrung in diversen RFU-Unterrichten sorgte zum Beispiel die scheinbar neue Forderung, zukünftig an „Signalen (BÜ)“ Wachsam zu drücken. Was war das nun wieder für ein Hirnfurz von DB Netz? Zu den Bü-Signalen zählen neben den mit scharfem 1000-Hz-Magneten ausgestatteten Bü 0 auch noch diverse andere Tafeln, darunter u.a. der Einschaltpunkt eines Fü-Bü und die Pfeiftafel Bü 4. Sollte man jetzt immer beim Pfeifen die TW drücken? Das perfide an dieser Forderung wäre gewesen, dass sie sogar durchaus Sinn gehabt hätte. Bei Bü-Unfällen kommt regelmäßig vom Autofahrer die Ausrede „ich hab den Zug nicht gehört“. Dann drehen sich die Ermittlungen erstmal eine Weile darum, ob der Tf ordnungsgemäß gepfiffen hat. Wenn man an jedem Bü 4 eine Betätigung der TW in der Fahrtenregistrierung hinterlässt, könnte man nachweisen, dass der Tf das Bü 4 zumindest wahrgenommen hat. Ob er gleichzeitig auch die Pfeife getreten hat, kriegt man nur anhand der Datenspeicherkassette zwar nicht raus (moderne Fahrzeuge haben zusätzlich eine Aufzeichnung in den Werkstattdaten), aber es wäre immerhin ein Indiz.
5 Tage vor Einführung der neuen Vorschriften meldete sich DB Netz mit Ausnahmegenehmigungen zu Wort. Inhalt: „alles nicht so gemeint, es waren Druckfehler!“ Damit bleibt es dabei, dass nur das Signal Bü 0 PZB-relevant ist. Man soll sich jetzt eine kleine Null in sein 483er Druckstück malen. Ebenfalls Malstunde ist in 408.0341A01 angesagt, wo die Symbole für LZB-Ende und GNT-Ende unvollständig geblieben sind. In die leeren Kästchen soll man sich „LZB“ bzw „GNT“ reinschreiben. Ist ein bisschen wie Malen nach Zahlen. DB Netz wird uns noch alle zu großen Künstlern machen…